BayBeKo GmbH - Beratung aus erster Hand

 

Wir unterscheiden unser Leistungsspektrum in zwei Phasen:

a) Initiale Aufgaben:

Ist-Analyse:

  • Ermittlung des aktuellen Stands des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der aktuellen technisch organisatorischen Maßnahmen
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges

 

b) Wiederkehrende Aufgaben:

  • Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Unterstützung bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung des Verzeichnisses
  • Verzeichnis von im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter gem. Art. 30 (2) DSGVO: Unterstützung bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung des Verzeichnisses
  • Technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO: Unterstützung bei der Erarbeitung des Konzepts
  • Wahrnehmung der weiteren Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:

    -     Erstellung Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen/ Betriebsvereinbarungen

    -     Unterrichtung und Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten, insbes. der Datenschutzerklärung

    -     Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten inkl. Zuweisung von Zuständigkeiten

    -     Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO; Erstellung Risikoanalysen

    -     Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde/ Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde, einschl. der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO

    -     Beratung zu allen sonstigen Fragen u.a. Auskünfte an Betroffene im Rahmen der Art. 15 ff DSGVO, §§ 57, 58 BDSG-NEU; Erfassung weiterer Verfahren für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten; Auftragsverarbeitung: Analyse der bestehenden Auftragsverarbeitungsverhältnisse, Erst- oder Folgekontrolle von Dienstleistern, Kommunikation mit Kunden/ Lieferanten; Durchführung interner Audits; Löschkonzepte; Art. 33 DSGVO Fall-Management 

  • Statusgespräch
  • Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichts für den Nachweis eines wirkungsvollen Datenschutzes (Tätigkeitsbericht) und zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 (2) DSGVO
  • Sofort-Support bei Datenschutzpannen